Förderrechner Wärmepumpe
Wie viel Zuschuss bekomme ich für meine Wärmepumpe?
Sechs kurze Fragen – und Sie sehen Ihren voraussichtlichen KfW-Zuschuss. Ob Einbau durch den Fachbetrieb oder in Eigenleistung.
Stand: Förderbedingungen seit 21.07.2026. Unverbindliche Berechnung – maßgeblich ist die Zusage der KfW.
Wichtig: Erst beantragen, dann kaufen
Der Antrag muss bei der KfW gestellt sein, bevor Sie die Wärmepumpe kaufen oder einen Auftrag vergeben. Dafür brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) – vom Fachbetrieb oder, beim Selbsteinbau, von einem Energie-Effizienz-Experten.
So setzt sich die Förderung zusammen
| Baustein | Satz | Für wen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Eigentümer |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- bzw. Biomasseheizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 10–40 % | Selbstnutzer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit minderjährigem Kind jeweils 10.000 € mehr) |
Höchstens 70 % Förderung, in der niedrigsten Einkommensstufe bis 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste und 15.000 € für die zweite Wohneinheit. Ab dem 01.02.2027 sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise. Mehr dazu im Ratgeber.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
Die KfW-Heizungsförderung besteht aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (für Selbstnutzer, die z. B. eine Öl- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen) und einem gestaffelten Einkommensbonus von 10 bis 40 %. Zusammen sind höchstens 70 % möglich, in der niedrigsten Einkommensstufe bis 80 %. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohnung.
Bekomme ich die Förderung auch beim Selbsteinbau?
Ja. Bei Eigenleistung werden die Materialkosten gefördert. Ein Energie-Effizienz-Experte bestätigt Kosten und fachgerechte Ausführung mit BzA und BnD.
Ändert sich die Förderung?
Ja. Ab dem 01.02.2027 sinken der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise. Für 2027 ist außerdem eine Unterscheidung nach Herkunft der Wärmepumpe angekündigt.